Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Betreiberin des Ärztezentrums ST Healthcare GmbH, FN 501447y, Auerspergstraße6/1 in 1030 Wien, (im Folgenden „Betreiberin“) und den Patienten, welche medizinische Leistungen der im Ärztezentrum tätigen Wahlärzte in Anspruch nehmen.

1.2. Sämtliche im Ärztezentrum tätigen Ärzte sind Wahlärzte im Sinne des §§ 131 iVm § 135 ASVG und üben ihre Tätigkeit selbstständig aus. Die Betreiberin stellt die räumliche, technische und organisatorische Infrastruktur sowie administrative Leistungen zur Verfügung.

1.3. Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und werden dem Patienten vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Sie sind zudem in den Räumlichkeiten der Betreiberin ausgehängt sowie auf der Website abrufbar.

 

2. Rechtsverhältnis zwischen Patient, Wahlarzt, hinzugezogenen Ärzten und Betreiberin

2.1. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Patienten und dem jeweiligen Wahlarzt zustande. Die medizinische Verantwortung liegt allein beim behandelnden Wahlarzt. Der Wahlarzt hat die aus dem Behandlungsvertrag übernommenen Leistungen mit jener Sorgfalt zu erbringen, die von einem ordentlichen und pflichtgetreuen Durchschnittsarzt in der konkreten Situation erwartet wird; damit trifft ihn der erhöhte Sorgfaltsmaßstab des Sachverständigen gemäß § 1299 ABGB. Er verpflichtet sich, Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Therapie nach den jeweils anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft fachgerecht und dem objektiven Stand seines Sonderfachs entsprechend durchzuführen. Eine Heilung oder ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht zugesichert; geschuldet ist ausschließlich eine lege-artis Behandlung. 

2.2. Der Wahlarzt kann zur Leistungserbringung geeignete selbständig tätige Ärztinnen/Ärzte oder sonstige Fachkräfte beiziehen. Wird – nach vorheriger ausdrücklicher Aufklärung des Patienten über Person und Verantwortungsbereich der hinzugezogenen Fachkraft – die Behandlung ganz oder teilweise von einem solchen selbständigen Arzt durchgeführt, so kommt hinsichtlich dieser eigenverantwortlich erbrachten Leistungen ein gesonderter Behandlungsvertrag unmittelbar zwischen dem Patienten und dem hinzugezogenen Arzt zustande; für dessen eigenes Fehlverhalten haftet der Wahlarzt nicht sondern der hinzugezogene Arzt. Unterbleibt eine entsprechend klare Aufklärung, bleibt der ursprüngliche behandelnde Arzt Vertragspartner; in diesem Fall haftet er für allfällige Behandlungsfehler des eingesetzten Arztes wie für eigenes Verschulden. 

2.3. Die Betreiberin ist nicht Vertragspartnerin der medizinischen Behandlung, sondern übernimmt als Verwaltungsdienstleisterin für den Wahlarzt die Terminorganisation, Patientenkommunikation, Abrechnung und Zahlungsabwicklung.

2.4. Die Betreiberin verfügt über eine von den im Ärztezentrum tätigen Wahlärzten erteilte Inkassovollmacht. Diese berechtigt die Betreiberin, im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Wahlarztes sämtliche Honorarforderungen gegenüber Patienten, deren Versicherungen oder sonstigen Zahlungspflichtigen einzuziehen, Rechnungen auszustellen, Zahlungen entgegenzunehmen, zu verbuchen und erforderliche Inkassomaßnahmen zu setzen.

2.5. Der Patient nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass alle Zahlungen für ärztliche Leistungen ausschließlich an die Betreiberin zu leisten sind und schuldbefreiend nur an diese erfolgen können. 

 

3. Terminvereinbarungen und -absagen

3.1. Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch oder online erfolgen. 

3.2. Termine, die nicht eingehalten werden können, sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, ist der Wahlarzt berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% der gebuchten Leistung zu verrechnen, sofern der Patient nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

3.3. Die Betreiberin behält sich vor, Termine aus organisatorischen oder medizinischen Gründen zu verschieben oder abzusagen; in diesem Fall wird der Patient unverzüglich informiert. 

 

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Die erbrachten medizinischen Leistungen werden gemäß der Honorarordnung des jeweiligen Wahlarztes abgerechnet.

4.2. Aufgrund der Inkassovollmacht ist die Betreiberin berechtigt, Rechnungen im Namen des Wahlarztes auszustellen und die gesamte Verrechnung abzuwickeln.

4.3. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Leistungserbringung fällig.

4.4. Zahlungen können in bar, per Bankomat-/Kreditkarte oder durch Überweisung auf das von der Betreiberin bekannt gegebene Konto erfolgen.

4.5. Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, etwaige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Krankenversicherung geltend zu machen. Die Betreiberin unterstützt den Patienten durch Ausstellung einer Wahlarztrechnung mit allen notwendigen Angaben. 

 

5. Zahlungsverzug

5.1. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 1333 ABGB verrechnet.

5.2. Der Patient trägt alle zweckmäßigen und angemessenen Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

 

6. Verschwiegenheit 

6.1. Die Betreiberin unterwirft sich der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht nach den §§ 54 ÄrzteG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG). Informationen über Schutz und Verwendung der Patientinnendaten stellt die Betreiberin den Patientinnen in Form einer Datenschutzerklärung zur Verfügung. 

6.2. Der Patient ermächtigt die Betreiberin, seinen Sozial- und Privatversicherungen alle zur Einholung von Kostenübernahmeerklärungen und zur Abrechnung erforderlichen Auskünfte – einschließlich der Übermittlung von Kopien der Krankengeschichte samt Befunden – zu erteilen. Diese Ermächtigung gilt sinngemäß auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (etwa Patienten-Ombudsstelle), Verwaltungs- und Zivilgerichten sowie sonstigen Einsichtsberechtigten Stellen und einer von der Betreiberin oder dem Patientengegebenenfalls angerufenen Schiedsstelle. 

6.3.Der Patient erklärt sich mit der automatisationsunterstützten Verarbeitung seinerpersonenbezogenen Daten und deren Weiterleitung an die für ihn ganz oder teilweise leistenden Kostenträger sowie an die Honorarverrechnungsstelle einverstanden. 

 

7. Datenschutz

7.1. Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten der Patienten, einschließlich Gesundheitsdaten, ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie des DSG.

7.2. Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Terminverwaltung, Honorarabrechnung, Zahlungsabwicklung, Patientenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

7.3. Der Patient hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Betreiberin zu entnehmen.

7.4. Gesonderte ausgewiesene Datenschutzerklärung gilt als vereinbart. 

 

8. Haftung

8.1. Für medizinische Leistungen haftet ausschließlich der behandelnde Wahlarzt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

8.2. Die Betreiberin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Organe oder Mitarbeiter beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen.

8.3. Für Terminverschiebungen, technische Störungen oder sonstige organisatorische Umstände übernimmt die Betreiberin keine Haftung, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

8.4. Für mitgebrachte Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte), die nicht in die Räumlichkeiten der Betreiberin mitgenommen werden, wird – ausgenommen Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen.

 

9. Hausordnung

9.1. Patienten haben die Hausordnung der Betreiberin zu beachten. Diese ist in den Räumlichkeiten ausgehängt.

9.2. Die Betreiberin ist berechtigt, Patienten, die den Betrieb erheblich stören oder Personal bzw. andere Patienten gefährden, von der Behandlung auszuschließen.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

 10.2. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand der Sitz der Betreiberin vereinbart.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Patienten schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Patient nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich widerspricht bzw. nach Erhalt der Änderungen Leistungen der Betreiberin in Anspruch nimmt.  

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.